Sehr geehrter Besucher der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Köln e.V.
Diese Seite hält Informationen bereit, die für Sie besonders wichtig sind, wenn Sie den Verlust eines Angehörigen zu beklagen haben, der Mitglied unserer Gemeinschaft, der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Köln e.V. war.
Der Vorstand der Kameradschaftskasse spricht Ihnen in dieser schweren Stunde sein aufrichtiges Beileid aus.
Eine Beihilfe wird gezahlt, beim Tod des Vaters oder der Mutter des noch unverheirateten Mitgliedes. Ist das Mitglied verheiratet, gehen diese Leistungen an den Ehepartner über. Das heißt, unser Mitglied und sein Ehepartner erhalten ebenfalls im Todesfall eine Beihilfe unserer Gemeinschaft.
Die Mitglieder des Vorstandes beantworten Ihnen gerne noch offene Fragen.
Liegt ein Sterbefall vor, senden Sie bitte die amtlich, beglaubigte Sterbeurkunde an unseren 1. Kassenführer:
Daniel Richmann
Nümbrechter Str. 11
51109 Köln
Telefon: 0221 844189
Damit wir Ihnen Ihre zustehenden Leistungen überweisen können, benötigen wir Ihre Bankverbindung, (Name des Kontoinhabers, Kontonummer, BLZ und Name der Bank) sowie für Rückfragen unsererseits bitte auch eine Rufnummer. Weitere Informationen enthält auch unsere Satzung.
Ihre Kameradschaftskasse der
Feuerwehr Köln e.V.
Der 1. Vorsitzende
Rudolf Peper